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   BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22   

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https://dejure.org/2022,38971
BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22 (https://dejure.org/2022,38971)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2022 - 2 StR 175/22 (https://dejure.org/2022,38971)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2022 - 2 StR 175/22 (https://dejure.org/2022,38971)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 73c StGB; § 344 StPO
    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangen: tatsächliche Verfügungsgewalt, mehrere Beteiligte, faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt, zivilrechtliche Besitz- oder Eigentumsverhältnisse, Aufgabe einer Verfügungsmacht, Weitergabe, Verfügungsmacht der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 28 Abs. 2 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen "Beihilfe zu 20 Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges"; Rechtsmittelbeschränkung auf die unterbliebene Einziehungsanordnung von Taterträgen; Erlangung eines Vermögenswerts durch die Tat im Rechtssinne

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schuldspruch wegen 'Beihilfe zu 20 Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges'; Rechtsmittelbeschränkung auf die unterbliebene Einziehungsanordnung von Taterträgen; Erlangung eines Vermögenswerts durch die Tat im Rechtssinne

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 76
  • StV 2023, 737 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Rechtsfehler aufgrund

    Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22
    Die Rechtsmittelbeschränkung auf die unterbliebene Einziehungsanordnung von Taterträgen ist zulässig (vgl. Senat, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 Rn. 5, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2019, 221; BGH, Urteil vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20, wistra 2022, 293).

    (1) Soweit das Landgericht darauf abgestellt hat, dass die durch die Geschädigten auf die inländischen Konten eingezahlten und nach Überweisung auf ausländische Konten dort von den Angeklagten abgehobenen Gelder unmittelbar von diesen an die Mitglieder der Bande weitergereicht worden seien, übersieht es, dass ein späterer Abfluss erhaltener Taterträge einem "Erlangen" im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB gerade nicht entgegensteht (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, NStZ 2019, 221, 222 mwN).

  • BGH, 14.11.2018 - 3 StR 447/18

    Begründung einer Einziehungsanordnung gegen einen als Organ handelnden Täter;

    Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22
    Die Konten dienten allen Beteiligten ausschließlich der Ermöglichung von Straftaten und stellten sich damit als bloßer formaler Mantel hierfür dar (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18, BGHR StGB § 73 Erlangtes 27).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

    Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22
    Dem Kontoinhaber kommt damit Verfügungsmacht über das Buchgeld auf seinem Konto zu (vgl. auch Senat, Urteil vom 13. April 2022 - 2 StR 1/21, Rn. 27; Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2183).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 247/13

    Wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch (keine

    Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22
    a) Der Beschränkung steht nicht entgegen, dass die Annahme einer Beihilfe auch zum bandenmäßig begangenen Betrug rechtsfehlerhaft ist, da nach den Feststellungen das besondere persönliche Merkmal der Bandenmitgliedschaft (§ 28 Abs. 2 StGB) in der Person der Angeklagten nicht gegeben war, so dass lediglich eine Beihilfe zum Regelbeispiel des gewerbsmäßigen Betruges vorliegt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349 mwN).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21

    Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig

    Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22
    Dem Kontoinhaber kommt damit Verfügungsmacht über das Buchgeld auf seinem Konto zu (vgl. auch Senat, Urteil vom 13. April 2022 - 2 StR 1/21, Rn. 27; Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2183).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 543/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangen eines Vermögenswertes; Ausübung

    Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22
    Grundsätzlich unerheblich ist es auch, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Täter eine durch die Tat gewonnene Verfügungsmacht später aufgibt oder das Erlangte absprachegemäß an einen anderen weitergibt (vgl. nur BGH, Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 543/18, wistra 2019, 234 mwN).
  • BGH, 03.03.2022 - 4 StR 156/20

    Einziehung von Taterträgen bei anderen (Vorschriftszweck des Abs. 2: Unterwerfen

    Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22
    Die Rechtsmittelbeschränkung auf die unterbliebene Einziehungsanordnung von Taterträgen ist zulässig (vgl. Senat, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 Rn. 5, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2019, 221; BGH, Urteil vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20, wistra 2022, 293).
  • BGH, 19.10.2023 - 3 StR 181/23

    Verpflichtung des Tatgerichts zur Darlegung seiner Überzeugung in den

    Insoweit verschob er lediglich Buchgeld und erwarb keinen eigenen Auszahlungsanspruch gegen die Bank (zu Überweisungen auf das eigene Konto s. BGH, Urteil vom 23. November 2022 - 2 StR 175/22, NStZ-RR 2023, 76, 77 mwN; vgl. auch Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18, BGHR StGB § 73 nF Abs. 1 Erlangtes 1).
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Die zivilrechtlichen Eigentums- und Besitzverhältnisse sind hierbei unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2022 - 2 StR 175/22, NStZ-RR 2023, 76, 77; BGH, Urteil vom 21.11.2018 - 2 StR 262/18, NStZ 2019, 221 Rn. 7; Saliger in NK-StGB, 6. Aufl. 2023, § 73 Rn. 47).

    Der Kontoinhaber hat jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, über die Beträge auf dem Konto jederzeit und ungehindert durch Überweisungen oder Barabhebungen zu verfügen (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2022 - 2 StR 175/22, NStZ-RR 2023, 76, 77).

  • LG Nürnberg-Fürth, 01.02.2024 - 18 Qs 19/23

    Wertersatzeinziehung ersparter Aufwendungen bei Dritten

    Indes hat der Kontoinhaber die Möglichkeit über die Beträge auf seinem Konto jederzeit und ungehindert durch Überweisungen oder Barabhebungen zu verfügen (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2022 - 2 StR 175/22).
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